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Finanztipp "Rürup-Rente"

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Altersvorsorge geht alle etwas an, deshalb gibt es in den nächsten Wochen eine kleine Serie zu dem Thema. Heute geht es um die Rürup-Rente. Besonders interessant ist die Rürup-Rente für nicht gesetzlich Rentenversicherte, erklärt Sparkassen-Finanzexperte Maximilian Blusch:
"Das sind also zum Beispiel Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende. Aber auch, wenn man ein relativ hohes Einkommen als Angestellter hat, kann die Rürup-Rente interessant sein."

Denn: Die Beiträge können als Sonderausgaben bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. "Das bedeutet, dass Ledige bis 20.000 Euro und Eheleute bis 40.000 Euro in die Rürup-Versorgung einzahlen können und davon im Moment, also 2010, 70 Prozent von der Steuer absetzen können."

Die Absetzungsquote erhöht sich in den Folgejahren laufend. Ab 2025 kann man sogar 100 Prozent wie Sonderausgaben absetzen. Die Beiträge kann man je nach Vertrag auch zeitweise aussetzen. Außerdem gilt: "Die Rürup-Rente ist sowohl HartzIV-sicher als auch Insolvenz geschützt."

Allerdings können bei einer konventionellen Rürup-Rentenversicherung die Rentenansprüche nicht vererbt werden. Sie sind auch nicht übertragbar, veräußerbar, beleihbar oder kapitalisierbar. "Das heißt, ich habe nach Eintritt des Rentenalters nur einen Anspruch auf eine monatliche Rente - nicht auf eine Kapitalabfindung."

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Im Alter ist die Rürup-Rente nachgelagert zu besteuern. "Sie wird im Rentenfall wie Einkommen versteuert. Allerdings kann der Sparer von einem Effekt profitieren, weil in der Regel die Steuersätze in seinem Erwerbsleben deutlich höher sind als nach dem Erwerbsleben."

 

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