Anlageberatung - neue Spielregeln 2010

Der Berater muss das Protokoll unterschreiben und dem Kunden vor der Abwicklung des Geschäftes aushändigen. Diese Dokumentation war bisher nicht gesetzlich vorgeschrieben. Auch bei der telefonischen Beratung hat es Änderungen gegeben. "Ein Geschäft kann grundsätzlich auch ohne Protokoll abgeschlossen werden. Allerdings kann der Kunde später vom Geschäft zurücktreten, wenn er die Dokumentation des Gespräches erhält und feststellt, dass das nicht genau der Inhalt des Gespräches war. Dafür hat er eine Woche Zeit. Daher verzichten viele Banken auf eine telefonische Beratung."
Der dritte wichtige Punkt ist die Verlängerung der Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche. "Die neuen Regeln besagen, dass die Verjährung erst einsetzt, nachdem der Kunde von dem Beratungsfehler erfahren hat. Er hat dann drei Jahre Zeit zu reagieren. Zehn Jahre nach der Falschberatung sind allerdings auch diese Ansprüche dahin."
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